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VEV

 

 

Impressum

VEV Beratungsstelle:
A-6850 Dornbirn
Moosmahdstr. 14
1. Stock

Kontakt:
T 0043 5572 / 22104
F 0043 5572 / 22104-6

Mail:
office@vev.or.at

Haftungsaus-schließungsklausel

Weitere Infos unter:
Beratungsteam


Bankverbindung:
Raiffeisenbank Dornbirn BLZ 37.420
Konto-Nr. 44.610

IBAN:
AT 57 37420 000000 44610
BIC-Code:
BIC RVVGAT2B420

 
Dienstleistungen/Schwerpunkte
 

Die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) ist der starke Partner für Sie und Ihr Eigentum als

  • EigentümerIn einer selbstnutzten Immobilie
  • VermieterIn/VerpächterIn
  • WohnungseigentümerIn
  • KaufinteressentIn einer Immobilie (Wohnung, Haus, Grundstück)

Weiters ist die VEV die Interessenvertretung vor dem Gesetzgeber, betreffend Mietrecht, Steuerrecht, Wohnungseigentum, Raumplanung, Flächenwidmung, Baurecht und sonstige eigentumsrechtliche Angelegenheiten.

Die Vorstandsmitglieder der VEV nehmen zudem deren Aufgabe als Interessensvertreter wahr, bei Stellungnahmen zu neuen Gesetzesentwürfen, insbesondere im Miet- u. Wohnrecht als auch bei div. sonstigen eigentumsrechtlichen Fragen (zB Raumplanung etc.) mitzuwirken. Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie somit auch die Interessen des Eigentums.

Die VEV hat weiters einen festen Sitz im Raumplanungsbeirat des Landes Vorarlberg.


Generell bieten wir Ihnen als VEV-Mitglied kostenlose tel. und / oder pers. Rechtsauskunft / Beratung  zu div. Rechtsfragen des Eigentums.

Unsere Dienstleistungen für VEV-Mitglieder:

  1. Für Haus- u. GrundeigentümerInnen:
     

    - Persönliche Beratung zu Raumplanungs- u. Flächenwidmungsfragen bzw. 
      Umwidmungen und Baurecht; zuständig: Frau Daniela Eberharter
    - Nachbarrechtliche Fragen
    - Fragen zu Besitzstörungs- u. Unterlassungsklage
      
  2. Für VermieterInnen und VerpächterInnen:

    Hilfestellung bei Miet- und Pachtvertragserstellung (MV-Entwürfe etc.)
      Vor allem vor Abschluss einen neuen Miet- bzw. Bestandvertrages sollte sich
      jede/r BestandgeberIn über die rechtlichen Konsequenzen beim Vermieten
      informieren. Auch bei ablaufenden Verträgen ist eine zeitgerechte Beratung
      rund drei Monate vor dem tatsächlichen Ablaufdatum des Vertrages sinnvoll.

    - Hilfestellung in allen Vermietungs-Angelegenheiten (u. a. Schreiben an 
      MieterInnen)

    Kostengünstige Rechtsschutzversicherung für VEV- Mitglieder bzw.
      VermieterInnen ab € 85,00 pro Jahr !


    - "Mietvertrags-Check" bzw. "Mietrechts-Check":
       Für ein ungetrübtes Mietverhältnis steht Mitgliedern der VEV der sog.
       "Mietrechts- Check" zur Verfügung. Im Beratungsgespräch werden Bestimmungen
       des Mietrechts besprochen sowie Verträge und Vertragsentwürfe überprüft. Die
       VEV unterstützt ihre Mitglieder weiters mit aktuellen Mietvertrags-Entwürfen

       Weiters werden im individuellen Gespräch aktuelle Gesetzesänderungen sowie
       Erhaltungs- und Wartungspflichten und Fragen rund um die Zusammensetzung 
       von Mietzins und Betriebskosten erörtert.

    -  Div. Musterschreiben u. Mustervereinbarungen für VermieterInnen:
       Aktuelles Wohnungsübernahme- bzw. Abnahmeprotokoll, Info zu Mieterauswahl, 
       Mieterbewerbungsblatt,  Anmeldeformular für Selbstberechnung der MV-Gebühren
       für Finanzamt, Info zu Energieausweis (Pflicht für Vermieter seit 1.1.2009 bei
       Neuvermietung nach dem 1.1.09).
       Mahnschreiben, Hausordnung, Vereinbarung für einvernehmliche Auflösung
       Mietvertrag, Kautionsabrechnung, Mietzinsanhebung, Übergabsauftrag,
       Räumungsvergleich, Prekarium

    Hilfestellung / Info zu richtigen Betriebskosten-Abrechnungen (im Sinne des
       MRG) für MieterInnen

    -  Indexberechnungen für Mietzinsanpassung
     
  3. Für WohnungseigentümerInnen:
     
    - Hilfestellung zu Rechtsfragen des Wohnungseigentums:
      Kontrolle von Betriebskosten-Abrechnungen, Aufteilungsschlüssel bei 
      Betriebskosten, Fragen zu Verwaltervertrag, Rechte u. Pflichten der Hausverwaltung 
      sowie des Wohnungseigentümers;
      Bestellung und Kündigung Hausverwaltung, Haus- und Gemeinschaftsordnung, 
      Beschlussfassung und Anfechtung von Beschlüssen,  Vollmacht, 
      Eigentümerversammlung, Protokoll u. Gelegenheit zur Meinungsäußerung, 
      Benützungsregelungen, Vereinbarung über abweichende Abrechnungseinheit/ 
      Abstimmungseinheit, bauliche Veränderungen, Sanierungen, Veränderungen 
      äußeres Erscheinungsbild etc.)

    Beratung zu (Selbst)Verwaltung - Hausverwaltung von Wohnungseigentums-Anlagen

    Schreiben an Hausverwaltungen, andere Haus- oder Wohnungseigentümmer
            (zB w/Problemen, Belästigungen, fehlerhafte BK-Abrechnung etc.)
       
  4. Kaufinteressent einer Immobilie:

    -
    Rechtsberatung u. div. wichtige Infos bei geplantem  Kauf einer
    - einer Eigentumswohnung (neu oder gebraucht)     
    - eines Hauses oder
    - eines Grundstücks

    Infos zu Bauträgervertrag
     

Sonstige Vorteile für jedes VEV-Mitglied bzw. EigentümerIn:

  • Fachzeitschrift „Haus & Grund“ (persönliche periodische Zusendung im Mitgliedsbeitrag inkludiert !)
     

     
  • Informationsveranstaltungen / Vorträge mit namhaften Referenten im Themen-Bereich des gesamten Eigentums sowie Miet- und Wohnrechts - siehe Veranstaltungen! Als Mitglied erhalten Sie eine persönliche Einladung zugeschickt. Der Eintritt zu unseren Informationsveranstaltungen ist frei.
      
  • Unentgeltliche anwaltliche Erstberatung (max. 1/2 h)
    in heiklen Fragen des Miet- und Wohnrechts bei VEV-Präsident RA MMag. Dr. Markus Hagen - Kanzlei Blum, Hagen & Partner, 6800 Feldkirch, Liechtensteinerstr. 76, ausschließlich gegen Voranmeldung über die VEV-Geschäftsstelle Moosmahdstr. 14, 6850 Dornbirn (T 05572 / 22104)

     RA MMag. Dr. Markus Hagen

  • Unentgeltliche steuerliche Erstberatung (max. 1/2h)
    bei VEV-Vorstandsmitglied Mag. Martin Winkel, Geschäftsführer der Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs-Ges.m.b.H. Winkel & Steiner, 6845 Hohenems, Schweizerstr. 77 (nur jeden 1. Dienstag vormittags pro Monat) ausschließlich gegen Voranmeldung über die Geschäftsstelle: Tel. Nr. 05572 / 22104.
    Wichtiger Hinweis: Die Mitglieder werden gebeten, zum Steuerberatungs-Termin möglichst alle erforderlichen Unterlagen vollständig mitzubringen.

     Mag. Martin Winkel

Div. Rabattvorteile für VEV-Mitglieder bei Partnerfirmen bzw. Partnerorganisationen der VEV:

1. IMMOBILIENSERVICE (VEV-Bonus bei Mieter- bzw.Käufersuche) in
    Zusammenarbeit mit HYPO-Immobilien - Rabattvorteil

2. BAUBERATUNG (unverbindliches Sanierungskonzept) in Zusammenarbeit mit
    Fa. Rhomberg-Bau - Rabattvorteil

3. ENERGIEAUSWEIS-Aktion (Rabattaktion) - Rabattvorteil

Nutzen Sie die vielen Vorteile und werden Sie VEV-Mitglied!
Senden Sie Ihre Beitrittserklärung bequem von zu Hause aus an uns!