Grundsteuer trifft alle
Das Institut für Höhere Studien (IHS) hat durch seine Berechnungen längst bestätigt,
dass eine höhere Grundsteuer nur dann für den Staat Sinn macht, wenn es auch den
„kleinen Häuslbauer“ trifft. Würde mit einer höheren Grundsteuer nämlich auch ein
Freibetrag von eingeführt werden, so würde der Staat sogar weniger einnehmen als
jetzt. Also werden ausnahmslos alle zur Kasse gebeten werden müssen, wenn der
Staat zusätzliches Geld sehen will. Überdies weiß man auch genau, wie schnell
Freibeträge gekürzt oder gar gestrichen werden können.
Bestrafung der Fleißigen und Sparsamen
Vorarlberger Familien sparen oft Jahrzehnte, um eine schuldenfreie Immobilie zu haben,
und werden dann wieder zu Kasse gebeten, da nicht nur Erhaltungs- und Sanierungs-
maßnahmen fällig werden, sondern nun auch noch mehr Grundsteuer bezahlt werden soll.
Dies trifft Familien dann oft auch noch zu einem Zeitpunkt, an dem das aktive Erwerbsleben
bereits zu Ende geht. Auch die Mieter wären davon betroffen, da sich die Grundsteuer-
erhöhung auf die Mietpreise und Betriebskosten erhöhend auswirken würde. „Diese
einfältige Massensteuer trifft einfach die Falschen“, so Hagen.
Nur Private betroffen
Die Steuer trifft nur die Privaten, also Häuslbauer, Wohnungseigentümer und Mieter.
Denn für Betriebe, wie etwa auch Immobilienfirmen, ist die Grundsteuer als Betriebs-
ausgabe steuerlich absetzbar.
Dr. Markus Hagen
Präsident der VEV

Presseinformation vom 10. August 2009
Vorarlberger Eigentümervereinigung kritisiert erschwerten Zugang zum Grundbuch
Seit 1. Juli 2009 ist für Wohnungs- Haus und Grundeigentümer der Zugang zum Grund-
buchsgericht schwerer und teurer geworden.
Einfacher Zugang abgeschafft
Einige Grundstücksangelegenheiten, wie etwa eine Eintragung eines Wohnrechtes oder
die Löschung einer Verbindlichkeit, konnten bisher persönlich und mündlich beim Grund-
buchsgericht eingebracht werden. Diese Möglichkeit wurde durch das Budgetbegleitgesetz
per 1. Juli 2009 abgeschafft.
Rechtsanwalt nötig
Ein Wohnungs- oder Hauseigentümer, der seine Hypothek zurückbezahlt hatte, konnte
bisher beim Grundbuchsgericht die Löschung der Verbindlichkeit mündlich beantragen. Er
musste dafür nur die Löschungserklärung der Bank vorlegen. Seit 1. Juli 2009 ist man faktisch
gezwungen zu einem Rechtsanwalt oder Notar zu gehen, und diesen mit der Löschung zu
beauftragen, da ab sofort strenge Formvorschriften gelten.
Kosten steigen
Dazu Markus Hagen, Präsident der VEV: “Die Abschaffung des unkomplizierten Grundbuch-
zuganges stellt eine unnötige Hürde für Haus- und Wohnungseigentümer dar, und bedeutet
eine höhere Kostenbelastung für den Einzelnen.“
Dr. Markus Hagen
Präsident der VEV

Presseinformation vom 10. Juni 2009
VEV-Umfrage: Vorarlberger Eigentümer zeigen soziale Einstellung
Eine im April 2009 durchgeführte Umfrage der Vorarlberger Eigentümervereinigung unter
ihren Mitgliedern zeigt: Eigentümern und Vermietern geht es nicht um Geld, sondern um
Sicherheit. Wenn das Land eine Behördengarantie für eine gewisse Mietzinshöhe abgäbe,
würden 70 Prozent der Umfrageteilnehmer an sozial bedürftige Menschen vermieten.
(Dornbirn, am 10. Juni 2009) – Die Zustimmung der Mitglieder zu den Vorschlägen der
Vorarlberger Eigentümervereinigung hätte nicht deutlicher ausfallen können: 70 Prozent
der Umfrageteilnehmer würden an sozial bedürftige Menschen vermieten, wenn das Land
Vorarlberg für eine gewisse Mietzinshöhe eine Art Behördengarantie abgeben würde.
Denkbar wäre etwa, dass das Land als Hauptmieter auftritt und die Wohnungen unterver-
mietet. „Die Zahlen unserer Umfrage sprechen hier eine deutliche Sprache. Den Eigentümern
geht es nicht um Geld, sondern um Sicherheit“, sagt VEV-Präsident Markus Hagen.
„Mit diesem Ergebnis sind unsere Forderungen ein klarer Auftrag an die Politik. Denn damit
wäre es sehr schnell möglich, freistehende Wohnungen auf den Markt zu bekommen und an
sozial Bedürftige zu vermieten. Der Eigentümer würde dann zwar weniger Miete einnehmen.
Aber im Gegenzug würde sich das Risiko der Vermietung vermindern“, so Hagen.
Ähnlich hoch war die Zustimmung zu einer bereits umgesetzten VEV-Forderung, wonach die
Wohnbeihilfe zukünftig direkt an den Vermieter überwiesen werden kann, sofern der Mieter
zustimmt. 67 Prozent und damit zwei Drittel der Umfrageteilnehmer antworteten auf die Frage
mit „Ja“, ob sie in diesem Fall ihre leerstehenden Immobilien an sozial Bedürftige vermieten
würden. „Die Umsetzung und Anwendung dieses Vorschlages bewirkt, dass die Wohnbeihilfe
für die Miete und nicht für den täglichen Bedarf verwendet wird. Damit wird das Geld nicht
zweckentfremdet“, so der VEV-Präsident.
Viele leerstehende Wohnungen
In Vorarlberg gibt es nicht nur eine Handvoll leerstehender Wohnungen, die für die
Umsetzung der VEV-Forderungen in Frage kommt. Denn mehr als ein Drittel der Umfrage-
teilnehmer gab an, im Besitz einer leerstehenden Wohnung oder Hauses zu sein. „Es muss
einen Grund dafür geben, warum viele Eigentümer leerstehende Wohnungen nicht vermieten.
Einer davon ist die Verunsicherung darüber was geschieht, wenn ein Mieter nicht zahlt. Unsere
Vorschläge sind eine Lösung“, sagt Hagen.
VEV: Sanierungsförderungen müssen unabhängig vom Einkommen sein
Die Wohnbauförderung des Landes für 2009/2010 wurde zuletzt dahingehend geändert,
als dass Sanierungen der Förderstufen 4 und 5 einkommensunabhängig gefördert werden.
Die VEV wollte von ihren Mitgliedern wissen, ob das ein Anreiz zu Sanierungsmaßnahmen
oder zum Vorziehen einer geplanten Sanierung sei. Mit knapp 55 Prozent antwortete die
Mehrheit darauf mit „Nein“. Die Erklärung liegt auf der Hand: „Die Zahl der Sanierungen in
diesen Förderstufen liegt im Vergleich zu allen Förderstufen unter einem Prozent. Das betrifft
eine Minderheit.“
Den Gegenbeweis lieferte die Antwort auf die Frage, ob man Sanierungsschritte setzen
würde, gäbe es keine Einkommensgrenzen. Mehr als zwei Drittel würden in dem Fall sanieren.
„Es muss um die Objektförderung und nicht um die Subjektförderung gehen. Bei der Solar- und
Biomasseförderung ist es auch so. Der Umwelt ist egal, wie viel Geld jemand hat." Die Aufhebung
der Einkommensgrenzen würde die Zahl der Sanierungen erhöhen und die Bauwirtschaft
ankurbeln.
Steuerliche Gleichsetzung
Am deutlichsten fällt die Meinung der VEV-Mitglieder zu einem Vorschlag aus, der allerdings
österreichweit umgesetzt werden muss: Es geht um Steuern und Investitionen. Auf die Frage,
ob Eigentümer verstärkt Sanierungs-, Instandhaltungs- oder Baumaßnahmen in Angriff nehmen
würden, wenn sie dafür Gewinnüberschüsse steuerfrei zurücklegen könnten, antworteten 84
Prozent der Umfrageteilnehmer mit „Ja“. Markus Hagen: „Die steuerliche Gleichstellung von
Unternehmern und Liegenschaftseigentümern ist seit langem ein Anliegen. Die Antwort unserer
Mitglieder zeigt, dass sie nicht nur die gleichen steuerlichen Verpflichtungen wie Unternehmer
haben möchten, sondern auch die gleichen Rechte.“
Dr. Markus Hagen
Präsident der VEV

PRESSEINFORMATION vom 28. Mai 2009
Vermögenssteuer trifft letztlich auch die Häuslebauer
Vorarlberger Eigentümervereinigung spricht sich gegen Einführung einer Vermögenssteuer
aus – Steuer trifft in letzter Konsequenz den Mittelstand.
Dornbirn, am 28.Mai 2009 – Bereits seit Wochen erhitzt die Debatte über eine künftige
Vermögensbesteuerung auch in Vorarlberg die Gemüter. Für den Präsidenten der Vorarlberger
Eigentümervereinigung (VEV), Markus Hagen, ist die derzeit diskutierte Vermögenssteuer auf
Werte wie Geldvermögen, Häuser oder Grundstücke das falsche wirtschaftliche Signal. Hagen
fürchtet, dass die aktuelle Wirtschaftskrise und das Budgetdefizit letztlich auf dem Rücken des
Mittelstands ausgetragen werden.
„Wenn durch die Vermögenssteuer drei bis vier Milliarden Euro beschafft werden sollen, wird
das nicht gehen, ohne das Eigentum weiter Bevölkerungsteile anzugreifen. Die jetzt kolportierte
500.000-Euro-Grenze wird deshalb schnell ins Visier der Steuerdiskussionen geraten und in
kurzer Zeit würden fast alle zahlen – betroffen wäre dann auch das Eigenheim, die Wohnung
für die Kinder, das geschenkte Grundstück der Eltern oder die Ersparnisse“, warnt Hagen.
Vermögenssteuer trifft nicht nur Reiche
So sei von Steuerexperten bereits mehrfach bestätigt worden, dass das gewünschte Volumen
von bis zu vier Milliarden Euro nur unter Einbeziehung von kleineren Vermögen erreicht werden
kann. Hagen: „Die derzeit diskutierte Vermögenssteuer ist in Wahrheit keine Reichensteuer,
sondern eine „Mittelstandssteuer", die von der breiten Masse der Menschen zu entrichten sein
wird."
Vermögenssteuer ist Mehrfachsteuer
Zudem stellt sich für Hagen die Frage, ab wann jemand „reich“. Wie werden beispielsweise
jene Immobilien in Familienbesitz bewertet, die im Laufe mehrerer Generationen hart erarbeitet
sowie erspart wurden und nun zudem hohe Erhaltungs- und Sanierungskosten nach sich
ziehen. Dies treffe besonders auch die Gruppe der älteren Generation, welche nach jahrzehnte-
langem Ansparen für das Eigenheim nun schuldenfrei dastehen und nach ihrem aktiven
Erwerbsleben erneut zur Kasse gebeten würden. Und: „Es kann nicht sein, dass das Land
Vorarlberg einerseits Anreize zur Althaussanierung mittels hoher Förderungen setzt, um die
Sanierung und energetische Verbesserung zu ermöglichen, dann jedoch aber eine Vermögens-
steuer fällig wird, wodurch diese Anreize wieder beseitigt werden“, kritisiert Hagen.
Darüber hinaus bedeute eine neue Vermögenssteuer eine weitere steuerliche Schröpfung.
Hier würde bei Vermögen und Eigentum, das mit bereits bis zu 50 Prozent besteuertem
Einkommen geschaffen wurde, noch einmal abkassiert. Hagen: „Die Vermögenssteuer ist
in den neunziger Jahren vom damaligen SPÖ-Finanzminister aus gutem Grund abgeschafft
worden. Diese wieder einzuführen ist kontraproduktiv. Sie trifft einfach die Falschen“, betont
Hagen.

Ra. MMag. Dr. Markus Hagen

Presseinformation 18. März 2009

Martin Winkel, Markus Hagen
Vorarlberger Immobilienbesitzer könnten wichtigen Beitrag gegen die Wirtschaftskrise
leisten
Die Wohnbeihilfe wird auf Vorschlag der Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) zukünftig
an den Vermieter überwiesen. Nun soll eine Behördengarantie leerstehende Wohnungen für
sozial Bedürftige auf den Markt bringen und die steuerliche Gleichstellung von Immobilien-
eigentümern mit Unternehmern eine Sanierungswelle auslösen.
(Dornbirn, am 18. März 2009) – „Steuerliche Anreize für Immobilieneigentümer bieten gerade
in wirtschaftlich turbulenten Zeiten große Chancen für die regionale Bau- und Immobilien-
wirtschaft wie auch für die Sozialpolitik“, sagt Markus Hagen, Präsident der Vorarlberger Eigentümervereinigung. Die Interessenvertretung von rund 4.000 Wohnungs-, Haus- und
Grundbesitzern stellt heute ihren Maßnahmenkatalog vor, um die wirtschaftlichen und
sozialen Folgen der aktuellen Krise abzufedern.
Zweckgebundene Wohnbeihilfe
Schon heute ist die Nachfrage nach Wohnungen für sozial Schwache höher als das Angebot.
Und die Verknappung wird angesichts der prekären konjunkturellen Lage weiter zunehmen.
Dabei stünden viele Wohnungen leer, „weil für die Eigentümer die Gefahr von Mietausfällen
bei gleichzeitigem Kündigungsschutz eine Hürde darstellt“, weiß Hagen aus Erfahrung.
Diese Unsicherheit soll nun beseitigt werden: Auf Initiative der Vorarlberger Eigentümer-
vereinigung räumt das Land Vorarlberg künftig die Möglichkeit ein, dass die Wohnbeihilfe
nicht mehr wie bisher an den Bezieher, sondern direkt an den Vermieter überwiesen wird.
Die Interessenvertretung will aber noch einen Schritt weiter gehen. „Die Wohnbeihilfe ist bis
dato eine freiwillige Leistung seitens des Landes“, sagt der VEV-Präsident. „Wir fordern statt-
dessen eine verbindliche Mietzusage der Sozialpolitik.“ So soll das Land für einen Mietzins in
noch festzulegender Höhe eine Behördengarantie gewähren, wenn ein Immobilieneigentümer
an sozial bedürftige Menschen vermietet. Ein weiterer Vorschlag wäre, dass das Land selbst
als Mieter auftritt und die Wohnungen untervermietet. „Aus Erfahrung wissen wir, dass viele
bereit wären, ihre Wohnung auch günstig zu vermieten, wenn die Bezahlung gesichert ist.“ Mit
dem Resultat, dass leer stehende Wohnungen wieder auf den Markt gebracht und dadurch die
Ausgaben der öffentlichen Hand für den gemeinnützigen Wohnbau reduziert würden, so Hagen
weiter.
Die Vorteile für Mieter, Vermieter und das Land Vorarlberg liegen auf der Hand: Die Wohnbeihilfe
wäre zu 100 Prozent zweckgebunden – damit würde sich die Miete für förderwürdige Personen reduzieren, Zwangsräumungen sozial schwacher Familien würden der Vergangenheit angehören.
Steuervorteile für Eigentümer
Eine weitere Forderung der VEV betrifft die steuerliche Gleichstellung von Liegenschaftseigen-
tümern und Unternehmern. Bis dato müssen beispielsweise Mieteinnahmen komplett versteuert
werden. „Ein notwendiger erster Schritt ist deshalb, auch Vermietern die Bildung von steuerfreien
Rücklagen zu ermöglichen“, so VEV-Vorstandsmitglied Martin Winkel.
Künftig sollen Gewinnüberschüsse steuerfrei für Sanierungen, Aus- und Zubauten aber auch zur
Zahlung an den Reparaturfonds zurückgelegt werden können. „Der im Laufe der Jahre angesparte
Betrag fließt schließlich wieder zurück in die heimische Wirtschaft“, sagt Winkel.
Darüber hinaus fordert die VEV neben dem Vorsteuerabzug für private Bauherren, der der
Schattenwirtschaft umgehend Einhalt gebieten würde, auch so genannte Verlustvorträge für
Eigentümer. „Österreichische Betriebe können eingefahrene Verluste im darauffolgenden Jahr
zum Teil als Sonderausgaben geltend machen“, erklärt Winkel. „Dies sollte auch Eigentümern
erlaubt sein, die Geld für Instandhaltung oder Sanierung in die Hand genommen und dadurch
keine Gewinne erwirtschaftet haben.“ Außerdem verweist der Steuerexperte darauf, dass für Selbstständige ein Freibetrag für investierte Gewinne geschaffen wurde. Dieser gelte aber leider
nicht für Gebäude und Liegenschaften. „Hier herrscht also eine klare Ungleichbehandlung.“
Impuls für die Bauwirtschaft
Nicht zu unterschätzen ist schließlich die Bedeutung von Immobilien als dritte Säule der
Pensionsvorsorge. Bei der betrieblichen Vorsorge sind einbezahlte Beträge von Mitarbeitern
steuerfrei, auch die Beträge der Unternehmen werden lediglich zu 25 Prozent besteuert.
„Diesen Steuervorteil gibt es im Zusammenhang mit Immobilien derzeit noch nicht“, ortet
Winkel auch hier Handlungsbedarf.
Von den positiven Konsequenzen durchdachter Steuerersparnismodelle ist er jedenfalls
überzeugt: „Die Eigentümer nehmen verstärkt Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Angriff,
zudem werden wiederum mehr leerstehende Wohnungen angeboten.“
Ehrliche Umweltpolitik gefordert
Auch die Vorarlberger Wohnbauförderung setzt für die Jahre 2009/2010 einen Schwerpunkt
auf die Althaussanierung. Da Gebäude für mehr als 35 Prozent des gesamten Energiebedarfs
verantwortlich zeichnen, ein notwendiger und sinnvoller Schritt. Derzeit seien die Förderrichtlinien
allerdings sozialpolitisch motiviert, kritisiert VEV-Präsident Markus Hagen. „Der Umstieg von der
einkommensabhängigen und damit personenbezogenen Sanierungsförderung auf die Förderung
der Immobilie wäre folglich ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.“ Denn für die Umwelt spiele es
keine Rolle, wie viel der Förderungsnehmer verdiene.
Ein kleiner Erfolg ist für Hagen, dass zumindest im Rahmen der neuen Sanierungsrichtlinien
die Forderung der VEV nach einem einkommensunabhängigen Landgeld berücksichtigt worden
ist. Der Wermutstropfen: Diese gilt nur für die höchsten Förderstufen vier und fünf. Im
vergangenen Jahr sind allerdings von insgesamt 1.114 Sanierungsförderungen lediglich
zehn Gebäude auf höchstem energetischem Standard saniert worden – von der Neuregelung
hätte somit nicht einmal ein Prozent der Geförderten profitiert.
Über die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV)
Die Vorarlberger Eigentümervereinigung ist die Interessenvertretung und Dienstleistungs-
organisation der Wohnungs-, Haus- und Grundbesitzer. Oberstes Ziel des Vereines ist es,
alle Rechte zu wahren beziehungsweise zu erweitern, die für die Schaffung und nachhaltige
Sicherung von privatem Eigentum notwendig sind. Sitz der Geschäftsstelle ist Dornbirn. Die
VEV ist politisch unabhängig und finanziert sich ausschließlich durch Einnahmen aus Mitglieds-
beiträgen. Mit rund 4.000 Mitgliedern zählt sie zu den größten Vereinen im Land. Die von der
Geschäftsstelle angebotenen Beratungen in miet- und wohnrechtlichen Belangen überschritten
2008 erstmals die Zehntausender-Marke.
Presseaussendung 12. März 2009
Wohnrechtsnovelle 09 (WRN 2009) tritt bereits per 1. April 2009 in Kraft
Bereits ab dem 1. April 2009 kommen einschneidende Veränderungen auf Wohnungs-
eigentümer und Vermieter zu. Die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) präsentiert
die wichtigsten Neuerungen der WRN 2009.
Energieausweis
Durch die beschlossene Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes wird der
Hausverwalter verpflichtet die Erstellung eines objektbezogenen Energieausweises in
Auftrag zu geben. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob in der Eigentümer-
gemeinschaft ein konkreter Bedarf besteht oder nicht. Die Kosten dafür sind von allen Wohnungseigentümern zu tragen. Nur durch einen gegenteiligen Beschluss der Eigentümer-
gemeinschaft kann der Hausverwalter von dieser Verpflichtung befreit werden.
Eine Überbindung der Kosten der Energieausweiserstellung auf die Mieter als Teil der
Betriebskosten ist für Vermieter von Mehrobjekthäusern vor 1945 nicht möglich, da es sich
dabei um eine verbotene Einmalzahlung handeln würde. Bei allen anderen Mietobjekten ist
es mittels einer gesonderten Vereinbarung möglich die Kosten des Energieausweises den
Mietern vorzuschreiben.
Richtwertgesetz
Eine gravierende Änderung stellt der erstmalige Verzicht auf die Indexanpassung der
Richtwertmieten für Mehrobjekthäuser vor 1945 dar. Erst per 1. April 2010 soll es
voraussichtlich wieder zu einer Richtwertmietenanpassung kommen. Im vergangenen
Jahr hat das Justizministerium kurz vor Wirksamwerden der Indexerhöhung der Richt-
wertmieten diese kurzfristig nach unten korrigiert, dieses Jahr entfällt sie somit gänzlich!
Kaution
Ein gänzlich neu in das Mietrecht eingeführter Paragraph verpflichtet die Vermieter bzw.
Hausverwaltungen bwz. Vermieter, die Barkautionen auf jeweils gesonderten Sparbüchern
zu veranlagen. Diese Regelung dient dem Schutz des einzelnen Mieters für den Fall des
Konkurses des Vermieters. Für Mietverträge, die vor dem 31. 3. 2009 geschlossen wurden,
wird den Vermietern eine Übergangsfrist bis 30. 9. 2009 gewährt, um eine entsprechende
Veranlagung nachzuholen.
Bei Beendigung der Mietverhältnisse werden die Vermieter von Mehrobjekthäusern vor 1945
nun auch zur unverzüglichen Herausgabe der Kaution samt den Zinsen verpflichtet. Eine etwa
maximal 14tätige Frist zur Herausgabe der Kaution erscheint angemessen.
Weiters schafft die Wohnrechtsnovelle 2009 auch die erstmals die Möglichkeit Kautionsrück-
zahlungen im außerstreitigen Verfahren überprüfen zu lassen.
Dr. Markus Hagen
Präsident der VEV

Presseaussendung vom 26. Februar 2009:
Land Vorarlberg nimmt Erhöhung der Energieausweis-Gebühren zurück
Kritik der Vorarlberger Eigentümervereinigung hat Wirkung gezeigt
Vor wenigen Tagen hat die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) auf die bisher
wenig bekannte Einführung von Gebühren für die Registrierung des Energieausweises
durch das Energieinstitut Vorarlberg hingewiesen. In diesem Zusammenhang kritisierte
die VEV zudem die aktuelle Erhöhung dieser Gebühren gegenüber 2008 um 75 Prozent.
Auf diese Kritik hat das Land Vorarlberg jetzt reagiert. Landeshauptmann Herbert Sausgruber
erklärte gegenüber VEV-Präsident Markus Hagen, dass diese Erhöhung der Energieausweis-
Gebühren zurückgenommen werde. Dadurch gelte wieder die Gebühr von 2008 in Höhe von
0,08 Euro pro Quadratmeter konditionierter Bruttogrundfläche.
„Wir begrüßen diesen Schritt des Landes ausdrücklich und freuen uns über die Unterstützung
der Vorarlberger Haus- und Immobilienbesitzer durch den Landeshauptmann, die ja schon die
Kosten für die Erstellung des Energieausweises tragen müssen“, so Hagen. Vorarlbergs
Eigentümer seien sich der Bedeutung des Energiethemas sehr wohl bewusst. Die Vergebührung
des Energieausweises sei jedoch ein heikles Thema, so Hagen.
Dr Markus Hagen
Präsident der VEV
Die Diskussionen über eine Erhöhung der Grundsteuer verfolgen auch die Vorarlberger Häuslbauer sehr genau. Sie werden nämlich die Leidtragenden der erhöhten Besteuerung von Grundvermögen sein. Markus Hagen, Präsident der Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV), sieht in einer Erhöhung der Grundsteuer ein völlig falsches Signal: „Diese zusätzliche Belastung des Mittelstandes würde nichts anderes bedeuten, als dass das Budgetloch auf Kosten der Eigenheimbesitzer und Mieter gestopft werden soll. Somit ist letztlich jeder davon betroffen.“
Insbesondere vom Eigentümer selbst benutzte Grundstücke werfen keinen Ertrag ab. Es würde sich hier um eine reine Substanzbesteuerung handeln. „Das ist entschieden abzulehnen“, so Hagen. Dazu komme, dass Eigentum schon heute doppelt und mehrfach belastet ist; und dies nicht nur weil es mit hoch versteuertem Einkommen angeschafft werden musst. „Hier greift der Staat mehr als nur einmal zu“, kritisiert Hagen.
Grundsteuer trifft alle
Das Institut für Höhere Studien (IHS) hat durch seine Berechnungen längst bestätigt, dass eine höhere Grundsteuer nur dann für den Staat Sinn macht, wenn es auch den „kleinen Häuslbauer“ trifft. Würde mit einer höheren Grundsteuer nämlich auch ein Freibetrag von eingeführt werden, so würde der Staat sogar weniger einnehmen als jetzt. Also werden ausnahmslos alle zur Kasse gebeten werden müssen, wenn der Staat zusätzliches Geld sehen will. Überdies weiß man auch genau, wie schnell Freibeträge gekürzt oder gar gestrichen werden können.
Bestrafung der Fleißigen und Sparsamen
Vorarlberger Familien sparen oft Jahrzehnte, um eine schuldenfreie Immobilie zu haben, und werden dann wieder zu Kasse gebeten, da nicht nur Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen fällig werden, sondern nun auch noch mehr Grundsteuer bezahlt werden soll. Dies trifft Familien dann oft auch noch zu einem Zeitpunkt, an dem das aktive Erwerbsleben bereits zu Ende geht. Auch die Mieter wären davon betroffen, da sich die Grundsteuererhöhung auf die Mietpreise und Betriebskosten erhöhend auswirken würde. „Diese einfältige Massensteuer trifft einfach die Falschen“, so Hagen.
Nur Private betroffen
Die Steuer trifft nur die Privaten, also Häuslbauer, Wohnungseigentümer und Mieter. Denn für Betriebe, wie etwa auch Immobilienfirmen, ist die Grundsteuer als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
Dr. Markus Hagen
Präsident der VEV